Allgemeine Geschäftsbedingungen
HAAS-Design GmbH
(HAAS Hoch-Wasser-Schutz …… „mobile flood protection“)
1. Geltungsbereich
1.1 Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) finden Anwendung auf alle Rechtsgeschäfte zwischen der HAAS-Design GmbH (HAAS Hoch-Wasser-Schutz und Käufern bzw. Kunden von HAAS-Design GmbH. Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte so auch dann, wenn bei Zusatzverträgen darauf nicht ausdrücklich hingewiesen wird.
1.2 Entgegenstehende AGB von Vertragspartnern sind ungültig, es sei denn, diese werden von HAAS-Design GmbH ausdrücklich schriftlich anerkannt. Für Geschäfte mit Verbrauchern im Sinne des KSchG gelten die einschlägigen zwingenden Bestimmungen des KSchG.
2. Angebot und Abschluss
2.1 Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen einzelner Materialien hinsichtlich Form und/ oder Farbe sind aufgrund der Entwicklung der Technik möglich und werden im Rahmen des zumutbaren (besonders wenn sie geringfügig und sachlich gerechtfertigt sind) vom Auftraggeber (in der Folge kurz „AG“) akzeptiert. Der AG bestätigt, dass diese Bestimmung explizit ausgehandelt worden ist und mit HAAS-Design GmbH erörtert wurde.
2.2 Mündliche, fernmündliche, telegrafische Vereinbarungen oder Vereinbarungen mit unseren Vertretern bedürfen zur Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch HAAS-Design Gmbh. Änderungen und Streichungen von bereits erteilten Aufträgen sind an die schriftliche Zustimmung von HAAS-Design GmbH gebunden. Allenfalls auf dem Bestellschein angeführte Bedingungen sind für uns nur dann verbindlich, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt werden.
2.3 Mit der Bestellung erklärt der Besteller (AG) verbindlich, die bestellte Sache erwerben zu wollen. Als angenommen gilt das Angebot erst durch Zusendung einer AB oder durch Auslieferung der Bauteile. Nebenabreden oder Zusicherungen müssen schriftlich festgehalten sein. An Kostenvorschlägen, Zeichnungen und ähnlichen Unterlagen behält sich die Firma HAAS-Design GmbH Eigentums- & Urheberrechte vor.
3. Preisgestaltung
3.1 Alle Preise verstehen sich in Euro und zzgl. Umsatzsteuer in der gesetzlichen Höhe – welche im Anbot gesondert ausgewiesen wird.
3.2 Aufwendungen die aufgrund von Änderungen der Art oder des Umfangs der Lieferung auf Wunsch des AG nach Auftragsbestätigung erfolgen und/oder die durch die Erfüllung nachträglicher oder nicht vorhersehbarer behördlicher Auflagen und Anforderungen entstehen, werden als Zusatzleistung gesondert in Rechnung gestellt.
3.3 Wird HAAS-Design GmbH nach Abschluss eines Kauf-/Liefervertrages bekannt, dass sich der AG in einer ungünstigen Vermögenslage befindet, kann HAAS-Design GmbH Sicherheit für die Gegenleistung verlangen oder vom Vertrag zurücktreten.
3.4 Dem AG steht das Recht zur Aufrechnung nur für den Fall unserer Zahlungsunfähigkeit oder für Gegenforderungen zu, die im rechtlichen Zusammenhang mit der Verbindlichkeit des Käufers stehen, die durch HAAS-Design GmbH anerkannt oder gerichtlich festgestellt worden sind.
3.5 Der Abzug von Skonto bedarf schriftlicher Vereinbarung – wird sonst unbedingt nachgefordert.
3.6 Sofern nichts anderes vereinbart ist, ist der Kaufpreis ohne Abzug innerhalb von 7 Tagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Im übrigen gelten die gesetzlichen Zahlungsverzugsregeln.
3.7 Die Firma HAAS-Design GmbH ist berechtigt Abschlagszahlungen/Anzahlungen in Höhe von 50% des Auftragswertes zu verlangen. Wird mittels Rechnung angefordert und ist sofort nach schriftlicher Bestellung fällig. Restzahlung ist VOR Lieferung der Ware fällig und wird ebenfalls per Rechnung angefordert (s.o.).
4. Liefertermin
4.1 HAAS-Design GmbH ist bestrebt, die vereinbarten Termine der Erfüllung (Fertigstellung) möglichst genau einzuhalten – je nach Leistungsvermögen – versteht sich aber unverbindlich und vorbehaltlich rechtzeitiger Selbstbelieferung und unvorhergesehener Umstände und Hinternisse. Der Besteller wird über den Grund und die voraussichtliche Dauer der Verzögerung unverzüglich informiert.
4.2 Die angestrebten Erfüllungstermine können jedoch nur dann eingehalten werden, wenn der AG zu dem von HAAS-Design GmbH angegebenen Terminen alle notwendigen und vom AG beizubringenden Unterlagen und Informationen vollständig zu Verfügung stellt und seiner Mitwirkungspflicht im erforderlichen Ausmaß nachkommt und insbesondere eventuell vom AG beizubringende Baumaßnahmen termingerecht erfüllt hat.
4.3 Lieferverzögerungen und Kostenerhöhungen, die durch unrichtige, unvollständige oder nachträglich geänderte Angaben und Informationen bzw. zur Verfügung gestellten Unterlagen entstehen, sind von HAAS-Design GmbH nicht zu vertreten und können nicht zum Verzug von HAAS-Design GmbH führen. Daraus resultierende Mehrkosten hat der AG zu tragen.
5. Rücktrittsrecht
5.1 Für den Fall der Überschreitung einer vereinbarten Lieferzeit aus alleinigem Verschulden oder rechtswidrigen Handeln der HAAS-Design GmbH ist der AG berechtigt, mittels eingeschriebenen Briefes vom betreffenden Auftrag zurückzutreten, wenn auch innerhalb einer angemessenen Nachfrist die vereinbarten Leistungen in wesentlichen Teilen nicht erbracht wird und den AG daran kein Verschulden trifft.
5.2 Höhere Gewalt, Arbeitskonflikte, Naturkatastrophen und Transportsperren sowie sonstige Umstände die außerhalb der Einflussmöglichkeit der HAAS-Design GmbH liegen, entbinden HAAS-Design GmbH von der Lieferverpflichtung bzw. gestatten eine neue Fristsetzung der vereinbarten Lieferzeit.
5.3 Stornierungen durch den AG sind nur mit schriftlicher Zustimmung von HAAS-Design GmbH möglich. Ist HAAS-Design GmbH mit einem Storno einverstanden, so hat HAAS-Design GmbH das Recht, neben den erbrachten Leistungen und aufgelaufenen Kosten eine Stornogebühr in der Höhe von 30% des noch nicht abgerechneten Auftragswertes des Gesamtprojektes zu verrechnen.
5.4 Sofern der AG Verbraucher ist, kann dieser gemäß § 3 KSchG von seinem Vertragsanbot oder vom Vertrag zurücktreten. Dieser Rücktritt kann bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche erklärt werden; die Frist beginnt mit der Ausfolgerung der Urkunde, die zumindest den Namen und die Anschrift des AG, die zur Identifizierung des Vertrages notwendigen Angaben sowie eine Belehrung über das Rücktrittsrecht enthält, an den AG, frühestens jedoch mit dem Zustandekommen des Vertrages, zu laufen. Der Rücktritt muss keine Begründung enthalten und ist schriftlich gegenüber der HAAS-Design GmbH zu erklären; zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. HAAS-Design GmbH behält sich vor, den Kaufgegenstand erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist zu liefern. Der AG ist, sofern er bereits in Besitz des Kaufgegenstandes ist, bei Ausübung des Rücktrittsrechts zur Rücksendung auf seine Kosten verpflichtet.
6. Eigentumsvorbehalt
6.1 HAAS-Design GmbH behält sich das Eigentum an den Kaufgegenständen und sonstigen Leistungen bis zur vollständigen Zahlung des gesamten Kaufpreises vor. Bei vertragswidrigem Zahlungsverzug des AGs ist HAAS-Design GmbH nach angemessener Fristsetzung berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und den Kaufgegenstand heraus zu verlangen.
6.2 Im Fall einer Pfändung, sowie sonstigen Eingriffe Dritter oder etwaiger Beschädigungen bzw. Untergang des gesamten Kaufgegenstandes vor Bezahlung des Kaufpreises hat der AG HAAS-Design GmbH unverzüglich zu benachrichtigen. Der AG hat der HAAS-Design GmbH alle Schäden zu ersetzen, die durch einen Verstoß gegen diese Verpflichtungen und durch erforderliche Interventionsmaßnahmen gegen Zugriffe Dritter auf den Kaufgegenstand entstehen.
7. Gefahrenübergang
7.1 Die Ware wird in jedem Fall auf Gefahr des Kunden geliefert bzw. versandt. Versandweg und -mittel sind, wenn nicht anders vereinbart, unserer Wahl überlassen. Im übrigen geht die Gefahr mit der Übergabe der Ware an einen Spediteur oder Frachtführer, spätestens jedoch mit dem Verlassen unseres Lagers oder (im Falle eines Streckengeschäftes) des Lagers unseres Vorlieferanten auf den Kunden über.
Auf Wunsch des Kunden schließen wir auf seine Kosten eine Transportversicherung ab.
Verzögert sich der Versand infolge von Umständen, die der Kunde zu vertreten hat, so geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf den Kunden über.
Angelieferte Gegenstände sind, auch wenn sie unwesentliche Mängel aufweisen, vom Kunden unbeschadet seiner Rechte nach § 7 entgegenzunehmen.
8. Gewährleistung und Haftung
8.1 Der AG nimmt zur Kenntnis, dass der Schutz der (HAAS-Design GmbH) HWS Produkte bei nicht entsprechend wasserdichter Bausubstanz des Gebäudes eingeschränkt sein kann. HAAS-Design GmbH wird im Rahmen einer Erstbegutachtung und Bewertung des Bauobjektes nur mit Augenschein wahrnehmbare Bauproblematiken aufzeigen und Lösungen anbieten, dadurch aber möglicherweise nicht sämtliche Probleme aufzeigen können. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit der Erstbegutachtung und Bewertung kann aus diesem Grund keine Haftung übernommen werden. Weiterreichende Überprüfungen können jedoch vom Käufer gesondert beauftragt werden.
8.2 Ansprüche wegen Mängeln stehen dem AG gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zu, sofern er Konsument gemäß den Bestimmungen des KSchGs ist.
Eine Haftung für HAAS-Design GmbH ist jedoch ausgeschlossen, wenn
– die Produkte von HAAS-Design GmbH vom AG nicht entsprechend der übergebenen Anweisungen montiert und der etwaigen vorgeschlagenen Maßnahmen nicht eingehalten werden.
– eine Beschädigung der Produkte durch mechanische Einwirkungen stattfindet
– die Produkte von HAAS-Design GmbH durch den AG unsachgemäß gelagert werden
– bauliche Mängel am Gebäude vorliegen
– die Lebensdauer der Materialien überschritten ist
Festgehalten wird, dass die diesbezüglichen Informationen für das Produkt gesondert erteilt werden.
8.3 Sofern der AG Unternehmer ist, bestehen Ansprüche wegen Mängel nur dann, wenn er seinen Untersuchungs- und Rügepflichten ordnungsgemäß nachgekommen ist. HAAS-Design GmbH hat bei Unternehmen nach eigener Wahl die Verbesserung in Form einer Mängelbeseitigung oder durch Ersatzlieferung vorzunehmen.
8.4 HAAS-Design GmbH haftet nur für Schäden, die eine Person für die sie einzustehen hat, vorsätzlich oder grob fahrlässig verschuldet. Die Haftung für schuldhafte Verletzungen des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit und der Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt davon unberührt. Schäden aufgrund leichter Fahrlässigkeit werden zur Gänze ausgeschlossen.
8.5 Gegenüber Unternehmer ist die Haftung weiters für entgangenen Gewinn, atypische Schäden, Vermögensschäden sowie für Folgeschäden ausgeschlossen. Die Haftung für Schäden aufgrund grober Fahrlässigkeit ist für Unternehmer maximal bis zum 4fachen Wert des Auftragsgegenstandes begrenzt.
8.6 Der AG verpflichtet sich im Schadensfall, HAAS-Design GmbH umgehend zu verständigen und bis zum Zeitpunkt der Begutachtung durch HAAS-Design GmbH oder durch einen von HAAS-Design GmbH beauftragten Sachverständigen das Produkt weder zu verändern noch abzumontieren. Bei Verletzung dieser Verpflichtung hat der Kunde zu beweisen, dass die Schäden durch das fehlerhafte Produkt verursacht wurden.
9. Datenschutz
9.1 Der AG ist ausdrücklich damit einverstanden, dass sämtliche aus der Geschäftsbeziehung im Allgemeinen und der Vertragsbeziehung im Besonderen gewonnenen Daten von HAAS-Design GmbH automationsunterstützt ermittelt und verarbeitet werden.
9.2 Der AG stimmt weiters zu, dass HAAS-Design GmbH dem AG hinsichtlich seiner Produkte sowie seiner neuen Entwicklungen durch Übermittlung von Informationsmaterialien, e-mails sowie Telefonanrufe informieren kann. Der AG hat das Recht mitzuteilen, wenn diesbezügliche Informationen nicht mehr gewünscht werden. HAAS-Design GmbH wird ab diesem Zeitpunkt keine weiteren Materialien zusenden.
10. Urheberrechtliche Bestimmungen und Nutzungsrechte
10.1 Sämtliche Leistungen der HAAS-Design GmbH insbesondere deren Präsentationen, Ideen, Skizzen, Anregungen, Entwürfe, Bilder, Graphiken, Lösungskonzepte oder sonstige Informationen und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung übergeben werden, stehen im ausschließlichen geistigen Eigentum der HAAS-Design GmbH. Eine Weitergabe, Bearbeitung, Vervielfältigung oder sonstige Bearbeitung ist nur mit Zustimmung von HAAS-Design GmbH erlaubt.
10.2 Sämtliche von HAAS-Design GmbH erbrachten Leistungen stehen bis zur ordnungsgemäßen Bezahlung des Gesamtauftrages unter Eigentumsvorbehalt. Der Kunde ist erst nach ordnungsgemäßer Bezahlung des Gesamtauftrages befugt, die Leistungen, insbesondere die urheberrechtlich geschützten Leistungen, in der vereinbarten Art und Weise zu nutzen.
11. Sonstiges
11.1 Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrecht sowie der Bestimmungen des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insofern, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird. Auch bei Lieferung ins Ausland gilt ausschließlich österreichisches Recht. Die Gültigkeit des EU-Kaufrechtes wird ausgeschaltet.
11.2 Erfüllungsort für alle Vertragsverbindlichkeiten ist der Sitz von HAAS-Design GmbH und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist und soweit gesetzlich zulässig und der Sitz von HAAS-Design GmbH z.Zt. Kornweg 33, 9583 Faak am See bzw. das für den Firmensitz zuständige Gericht.
11.3 Sollten einzelne Bestimmungen des Vertrages mit dem AG einschließlich dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, so wird hierdurch die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die ganz oder teilweise ungültige Bestimmung gilt automatisch mit einer Regelung als ersetzt, deren wirtschaftlichen Erfolg dem der unwirksamen möglichst nahe kommt.